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Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Hockenheim

Das “Ö” im HÖP: rechtliche Grundlagen

Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass der Informations- und Diskussionsprozess um die ökologischen Aspekte im HÖP in der Bürgerschaft Hockenheims durchaus nicht abgeschlossen ist.

Dazu möchten wir einige Hintergrundinformationen beisteuern. Das “Ö” im HÖP bezieht sich in erster Linie auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Ebenso wie den Hochwasserschutz und die Erlebnismöglichkeiten für die Bevölkerung nennt das RP Karlsruhe in der Zielbeschreibung diese rechtliche Grundlage: Es “werden mit der Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit für Fische und Kleinstlebewesen und einer naturnahen Gewässerumgestaltung die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht. Neuer Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen wird geschaffen.”

In den Planungsunterlagen S.4 wird das noch einmal ausgeführt: “Das wesentliche Ziel ist es, die Lebensbedingungen für die in der WRRL referenzierten Gewässerorganismen (wirbellose Gewässertiere, Algen, Wasserpflanzen, Fische) zu schaffen, und dabei besonders das Thema ‘Fische’ zu berücksichtigen. Damit soll ein weiterer Schritt zu einer flächendeckenden ökologischen Bewirtschaftung und der Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Räume vollzogen werden.” Zum Thema Fische haben wir in diesem Beitrag Informationen zusammengetragen. Es sind u.a. die Barbe und der seltene und geschützte Steinbeißer, um die es hier geht. Die ökologische Gewässerstruktur eines natürlichen Flusses ist hier erläutert. Warum man die Wege im HÖP nicht verlassen soll und welche Informationstafeln das erläutern, haben wir hier zusammengestellt.

Damit ist das HÖP-Projekt auch Bestandteil einer sogenannten “EU-WRRL-Programmstrecke” (Planungsunterlagen S. 16), also Teil der Umsetzung einer Richtlinie, zu der Deutschland verpflichtet ist.

Zur Erreichung der geplanten WRRL-Ziele wurden, so verraten uns die Planungsunterlagen auf S. 20/21, neben vielen anderen Maßnahmen auch “in Abstimmung mit der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe” am HÖP ” drei Bereiche des gestalteten Kraichbachverlaufs als Fischlaichplätze bzw. Jungfischhabitat festgelegt. Dazu wird je nach angetroffenem Untergrund in zwei Gewässerabschnitten Kies in die Böschung und die Sohle eingebracht, so dass in Verbindung mit Strömungslenkern in Form von Stein-/ Kiesschüttungen bzw. Totholz die für die Fischfauna notwendigen Bedingungen geschaffen werden können.”

Wir können daraus ableiten, dass den Kieszonen am HÖP als Fischhabitat- und Fischlaichplätzen ein ganz besonderer Respekt zukommt.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die kaum bekannt ist, verdient ebenfalls noch etwas Aufmerksamkeit. Sie besteht seit dem Jahr 2000 und hat für die Flüsse, Bäche und Seen ganz generell das Ziel, den “guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer” herzustellen (Ähnliches gilt auch für das Grundwasser). Den einen oder die andere mag es nicht verwundern, dass in Deutschland, wie das Umweltbundesamt mitteilt, im Jahr 2020 nur 7% der Gewässer diesen guten Zustand erreichen. Wird das HÖP ein Meilenstein zur Erreichung der Ziele für den Kraichbach sein? Eine Frage, deren Beantwortung wir alle in der Hand haben.

Interessanterweise beinhaltet die WRRL auch ein sogenanntes Verschlechterungsverbot. Damit ist gemeint, dass Eingriffe in das Gewässer unterbleiben müssen, die eine Verschlechterung des ökologischen Zustands herbeiführen. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil aus dem Jahre 2015.

Wir dürfen also davon ausgehen, dass wir auch am HÖP nicht nur nach Kräften zur Erreichung der ökologischen Ziele beitragen sollten, sondern dass das Verschlechterungsverbot der WRRL auch alle Maßnahmen verhindern muss, die den ökologischen Zustand des Gewässers wieder beeinträchtigen.

All diese reichlich nüchternen rechtlichen Ausführungen haben aber doch nur eins im Sinn: Wir leben in einer Zeit, in der das weltweite Artensterben ungeheure Ausmaße erreicht hat. Unberührte Natur im alten Wortsinn gibt es eigentlich nicht mehr. Und nachdem wir uns daran gewöhnt haben, Natur unseren Nutzungsvorstellungen zu unterwerfen, sind die Lebensräume der Tiere und Pflanzen immer enger geworden. Sie ziehen sich nun aus der Landschaft zurück in die Städte, wo es auf einmal neue Chancen für Artenvielfalt gibt: Die Vision einer naturnahen Stadt entsteht, mit grünen Vorgärten, lebendigen Grünzonen, begrünten Dächern und Fassaden. Aber das bedeutet auch eine Umorientierung für die Menschen: Respektiert die Natur – das heißt auch, die eigenen Nutzungsinteressen zurückzunehmen. Damit auch unsere Kinder und Enkel am HÖP noch Steinbeißer, Eisvogel und blühende Wiesen beobachten und erleben können.

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